Für Wirbel wird gesorgt

Präparat ausleihen

Unsere Ausleihsammlung bietet Ihnen die Möglichkeit, Präparate von Wirbeltieren auszuleihen. Die Mietkonditionen unterscheiden sich je nach Verwendung. Welche Objekte wir anbieten, finden Sie in der Übersicht.

Benützungsvorschriften

Für Privatpersonen, Schulen, Museen und Amtsstellen
  1. Ausleihe an Privatpersonen, Schulen aller Stufen, Museen und Amtsstellen.
  2. Die Ausleihe ist gratis.
  3. Die Reservation muss mindestens 1 Woche vor Ausleihbeginn per Email erfolgen.
  4. Pro Ausleihe werden maximal 10 Präparate zur Verfügung gestellt.
  5. Ausleihe und Rückgabe Dienstag von 9–11:30 Uhr und 14–16:30 Uhr sowie Mittwoch von 9–11:30 Uhr und 14:30–16:30 Uhr nach Vereinbarung. Die verantwortlichen Entleiher:innen müssen bei der Ausleihe persönlich anwesend sein.
  6. Die Ausleihdauer beträgt 1 bis maximal 3 Wochen. Einmalige Verlängerungen können auf rechtzeitiges Ersuchen hin gewährt werden, sofern die Präparate nicht anderweitig verlangt werden. Bei Versäumnis der 7-tägigen Rückgabefrist erfolgt eine Mahnung. Bei Nichtbeachtung erfolgt eine 2. Mahnung. Diese und jede weitere Mahnung werden mit CHF 25.00 für Umtriebe in Rechnung gestellt.
  7. Die Präparate sind in ihrem Zustand zu belassen (keine Demontage oder Montage). Die Präparate dürfen nicht berührt werden (nur am Podest anfassen!). Bei Verwendung in Ausstellungen dürfen weder die Präparate selbst noch die Podeste in irgendeiner Weise mit Staub, Erde, Laub, Nadelästen oder Feuchtigkeit in Kontakt kommen.
  8. Beschädigte, zerstörte oder verlorene Präparate werden durch das Museum zu Lasten der Benützer:innen repariert oder ersetzt. Für Reparaturen von Beschädigungen an Präparaten und Podesten aller Art wird vom Museum ein Stundenansatz von CHF 120.00 (Arbeit inkl. Administration) verrechnet.
  9. Die Präparate werden zum Transport auf Brettern befestigt und sind nur mit dem Auto transportierbar. Für den Rücktransport müssen die Objekte genau gleich verpackt und fixiert werden und durch die verantwortlichen Entleiher:innen zurückgebracht werden. Es findet kein Versand von Präparaten statt.
  10. Die Tierpräparte sind möglicherweise mit Bioziden belastet. Generell dürfen die Präparate nicht angefasst oder gestreichelt werden, da diese sonst beschädigt werden. Sollten Sie versehentlich trotzdem die Präparate angefasst haben, empfehlen wir, umgehend die Hände zu waschen.
  11. Der Transport und die Versicherung sind Sache der Entleiher:innen.
Für Organisationen und Vereine
  1. Ausleihe an Organisationen und Vereine des Natur-, Vogel- und Umweltschutzes und der Jagd.
  2. Es wird eine Ausleihpauschale von CHF 25.00 erhoben (Barzahlung bei Rückgabe).
  3. Die Reservation muss mindestens 1 Woche vor Ausleihbeginn per Email erfolgen.
  4. Pro Ausleihe werden maximal 10 Präparate zur Verfügung gestellt.
  5. Ausleihe und Rückgabe erfolgen Dienstag von 9–11:30 Uhr und 14–16:30 Uhr sowie Mittwoch von 9–11:30 Uhr und 14:30–16:30 Uhr nach Vereinbarung. Der verantwortlichen Entleiher:innen müssen bei der Ausleihe persönlich anwesend sein.
  6. Die Ausleihdauer beträgt 1 bis maximal 3 Wochen. Einmalige Verlängerungen können auf rechtzeitiges Ersuchen hin gewährt werden, sofern die Präparate nicht anderweitig verlangt werden. Bei Versäumnis der 7-tägigen Rückgabefrist erfolgt eine Mahnung. Bei Nichtbeachtung erfolgt eine 2. Mahnung. Diese und jede weitere Mahnung werden mit CHF 25.00 für Umtriebe in Rechnung gestellt.
  7. Die Präparate sind in ihrem Zustand zu belassen (keine Demontage oder Montage). Die Präparate dürfen nicht berührt werden (nur am Podest anfassen!). Bei Verwendung in Ausstellungen dürfen weder die Präparate selbst noch die Podeste in irgendeiner Weise mit Staub, Erde, Laub, Nadelästen oder Feuchtigkeit in Kontakt kommen.
  8. Beschädigte, zerstörte und verlorene Präparate werden durch das Museum zu Lasten der Benützer:innen repariert oder ersetzt. Für Reparaturen von Beschädigungen an Präparaten und Podesten aller Art wird vom Museum ein Stundenansatz von CHF 120.00 (Arbeit inkl. Administration) verrechnet.
  9. Die Präparate werden zum Transport auf Brettern befestigt und sind nur mit dem Auto transportierbar. Für den Rücktransport müssen die Objekte genau gleich verpackt und fixiert werden und durch die verantwortlichen Entleiher:innen zurückgebracht werden. Es findet kein Versand von Präparaten statt.
  10. Die Tierpräparte sind möglicherweise mit Bioziden belastet. Generell dürfen die Präparate nicht angefasst oder gestreichelt werden, da diese sonst beschädigt werden. Sollten Sie versehentlich trotzdem die Präparate angefasst haben, empfehlen wir, umgehend die Hände zu waschen.
  11. Der Transport und die Versicherung sind Sache der Entleiher:innen.
Für Dekoration, Werbung, Film und Fotografie
  1. Ausleihe für Dekoration, Werbung (Schaufenster, Restaurants, usw.), Fotografie, Film oder sonstigen kommerziellen und privaten Gebrauch.
  2. Die Ausleihgebühren pro Präparat pro Woche:
    • Kleine Trophäen (Gämse, Reh) und kleine Schädel (Fuchs, Dachs): CHF 10.00
    • Grosse Trophäen (Hirsch, Steinbock, Wildschwein) grosse Schädel (Kuh, Pferd): CHF 20.00
    • Kleinere Präparate (Eichhörnchen, Eichelhäher, Hermelin, usw.): CHF 15.00
    • Mittlere Präparate (Enten, Krähen, Iltis, usw.): CHF 25.00
    • Grosse Präparate (Hase, Fuchs, Fasan, Steinmarder, usw.): CHF 35.00
    • Dermoplastiken (Reh, Gämse): CHF 55.00
    • Dermoplastik Steinbock: CHF 65.00
  3. Die Reservation muss mindestens 1 Woche vor Ausleihbeginn per Email erfolgen.
  4. Pro Ausleihe werden maximal 10 Präparate zur Verfügung gestellt.
  5. Ausleihe und Rückgabe erfolgen Dienstag von 9–11:30 Uhr und 14–16:30 Uhr sowie Mittwoch von 9–11:30 Uhr und 14:30–16:30 Uhr nach Vereinbarung. Der verantwortlichen Entleiher:innen müssen bei der Ausleihe persönlich anwesend sein.
  6. Die Ausleihdauer beträgt 1 bis maximal 3 Wochen. Einmalige Verlängerungen können auf rechtzeitiges Ersuchen hin gewährt werden, sofern die Präparate nicht anderweitig verlangt werden. Bei Versäumnis der 7-tägigen Rückgabefrist erfolgt eine Mahnung. Bei Nichtbeachtung erfolgt eine 2. Mahnung. Diese und jede weitere Mahnung werden mit CHF 25.00 für Umtriebe in Rechnung gestellt.
  7. Die Präparate sind in ihrem Zustand zu belassen (keine Demontage oder Montage). Die Präparate dürfen nicht berührt werden (nur am Podest anfassen!). Bei Verwendung in Ausstellungen dürfen weder die Präparate selbst noch die Podeste in irgendeiner Weise mit Staub, Erde, Laub, Nadelästen oder Feuchtigkeit in Kontakt kommen.
  8. Beschädigte, zerstörte und verlorene Präparate werden durch das Museum zu Lasten der Benützer:innen repariert oder ersetzt. Für Reparaturen von Beschädigungen an Präparaten und Podesten aller Art wird vom Museum ein Stundenansatz von CHF 120.00 (Arbeit inkl. Administration) verrechnet.
  9. Die Präparate werden zum Transport auf Brettern befestigt und sind nur mit dem Auto transportierbar. Für den Rücktransport müssen die Objekte genau gleich verpackt und fixiert werden und durch die verantwortlichen Entleiher:innen zurückgebracht werden. Es findet kein Versand von Präparaten statt.
  10. Die Tierpräparte sind möglicherweise mit Bioziden belastet. Generell dürfen die Präparate nicht angefasst oder gestreichelt werden, da diese sonst beschädigt werden. Sollten Sie versehentlich trotzdem die Präparate angefasst haben, empfehlen wir, umgehend die Hände zu waschen.
  11. Der Transport und die Versicherung sind Sache der Entleiher:innen.

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